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Ihr Mehrwert durch die Pflichtübung „Evaluierung psychischer Belastungen“

Arbeit und Arbeitsbedingungen haben für die meisten Menschen mehrere Gesichter. Arbeit kann anregend, förderlich und bestätigend wirken. Aber Arbeitsbedingungen können auch anstrengen, beeinträchtigen und krank machen. Deshalb werden psychische Belastungen am Arbeitsplatz erhoben und präventive Maßnahmen gesetzt.

Diese Maßnahmen sind im Arbeitnehmerschutzgesetz seit 2013 verankert und somit für jeden Arbeitgeber verpflichtend.

Pflichtübung ist die eine Seite der Evaluierung der psychischen Belastungen, gut begleitet birgt diese Vorgabe jedoch sehr viel an Potenzial i.S. Mitarbeitermotivation, Effizienzsteigerung und pragmatische Lösungen für unternehmensinterne Problembereiche.

Nutzen auch Sie diese „Pflichtübung“, um mit unserer professionellen Begleitung einen klaren Mehrwert für Ihre Belegschaft und Ihr Unternehmen zu generieren.
 

Für die Konzeption Ihrer individuellen Vorgehensweise setzen wir uns gerne mit Ihnen zusammen. Kontaktieren Sie uns.

 

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